Ob sie ihr Pensionskassenguthaben als Rente oder als Kapital beziehen ist für die meisten künftigen Pensionäre die wichtigste finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Deshalb ist es wichtig, die Vor- und Nachteile der Varianten genau abzuwägen.
Vielen angehenden Pensionären ist nicht bewusst, dass der grösste Teil ihres Vermögens in der Pensionskasse steckt. Der Entscheid, sich das Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital auszahlen zu lassen, hat deshalb weitreichende Folgen. Und er kann, einmal getroffen, nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Entscheid ist so wichtig, weil er für die nächsten 25 Jahre oder noch länger gilt und weil er auch die Familienangehörigen betrifft. Denn die Folgen bei der Hinterlassenschaft unterscheiden sich stark.
Dabei entscheiden sich immer mehr angehende Pensionäre für den Mittelweg und lassen sich nur einen Teil ihres Alterskapitals auszahlen. Mit einer Kombination aus dem Bezug eines Teilguthabens und einer Rente haben sie den Fünfer und das Weggli: ein sicheres Einkommen zur Deckung der Grundbedürfnisse und Kapital, über das sie nach Bedarf verfügen können. Laut Gesetz dürfen die Versicherten mindestens ein Viertel des Altersguthabens als Kapitalleistung beziehen. Viele Kassen gehen jedoch weiter und erlauben den Bezug des halben oder sogar des gesamten Guthabens.
Folgende Übersicht vergleicht die Variante Rentenbezug mit dem Kapitalbezug
Rentenbezug
Kapitalbezug
Sicheres Einkommen?
Ja, sicher bis ans Lebensende
Anlage- und Langlebigkeitsrisiko
Regelmässiges Einkommen?
Ja (monatliche Rente)
Gemäss eigener Anlagestrategie
Erfahrung mit Geldanlagen notwendig?
Nein
Ja
Finanzielle Flexibilität?
Nein
Ja
Besteuerung?
Zu 100% als Einkommen
Privilegierte Besteuerung bei Kapitalauszahlung, danach Einkommens- und Vermögenssteuern
Erben / Hinterbliebene?
60% Witwen- / Witwerrente, keine Vererbung des nicht verbrauchten Kapitals
Keine Witwen- / Witwerrente, nicht verbrauchtes Kapital geht an die Erben, Abschluss eines Ehe- und Erbvertrags / Testaments empfehlenswert
Aktuell entscheidet sich jeder zweite für den Rentenbezug. Ein Drittel wählt den Weg des Finanzmarktkundigen: nämlich den Bezug des ganzen Kapitals und die Sicherstellung der Rente durch Kapitalverzehr und eine individuelle Anlagestrategie. Die Übrigen gehen den Mittelweg, nämlich den Bezug eines Teils des Kapitals und den Bezug einer lebenslangen tieferen Rente. Alle drei Wege haben ihre Vor- und Nachteile.
Für die Rente spricht hauptsächlich ein Argument: Sie wird Monat für Monat zuverlässig ausbezahlt. Bis ans Lebensende. Rentenbezüger müssen sich also nicht um das Thema Geldanlage kümmern, sondern können sich anderen Dingen widmen. Zudem ist es gut möglich, dass sie länger leben als die versicherungstechnische Lebenserwartung. In diesem Fall ist die Rente eindeutig im Vorteil. Aber auch sie birgt Risiken. Die meisten Pensionskassen haben die Teuerung in der Vergangenheit nicht oder nur teilweise ausgeglichen. Dies dürfte sich auch in Zukunft nicht ändern. Die Konsequenz: Die Rente bleibt zwar gleich hoch, sofern es zu einer Teuerung kommt nimmt die Kaufkraft jedoch ab und man kann sich weniger leisten.
Demgegenüber bietet der Kapitalbezug eher die Chance, über die Geldanlage das Vermögen real zu erhalten. Es dürfte jedoch nicht ganz einfach sein, die 2,5-3% Rendite pro Jahr, die die Pensionskassen während den letzten zehn Jahren erwirtschaftet haben, mit der individuellen Geldanlage zu übertreffen. Und auch die Psychologie spricht eher gegen den Kapitalbezug. So dürfte es den meisten Menschen schwer fallen, das Kapital, das sie über das gesamte Leben angespart haben, schrittweise zu verzehren.
Folgende Tipps helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung:
Tipp 1: Fragen Sie Ihre Pensionskasse
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse über die Möglichkeiten. Das ist gratis. Gegebenenfalls lohnt sich in einem nächsten Schritt der Beizug eines spezialisierten Finanzplaners. Entscheidungsgrundlage bilden Ihre Einkommens- und Vermögenssituation sowie die finanziellen Verpflichtungen. Aber auch Ihre gesundheitliche Verfassung kann ein Faktor sein.
Tipp 2: Klären Sie die Anmeldefrist
Einen Kapitalbezug müssen Sie der Pensionskasse melden. Die Anmeldefrist beträgt je nach Pensionskasse wenige Tage bis mehrere Monate. Wichtig zu wissen: Ist die Anmeldefrist für den Kapitalbezug abgelaufen, können Sie den Entscheid nicht mehr rückgängig machen!
Tipp 3: Wählen Sie den besseren Topf
Bei Ehepaaren kann es sinnvoll sein, dass ein Partner die Rente bezieht und der andere die Auszahlung des Kapitals verlangt. Vergleichen Sie die Konditionen der beiden Pensionskassen wie Umwandlungssatz, Deckungsgrad oder die Höhe der Witwen- und Witwerrenten.