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Berufliche Vorsorge

So gelingt der flexible Ausstieg aus dem Berufsleben

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Autor
Mario Serratore
Lesedauer 3 Minuten

Sinkende Umwandlungssätze und eine mögliche Erhöhung des ordentlichen Rentenalters fördern den Trend zum flexiblen Ausstieg aus dem Berufsleben. Die Erstellung von Szenarien hilft, die optimale Lösung zu finden.

Nicht immer ist eine 100%ige Arbeitsaufgabe mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die beste Lösung. Für die versicherte Person bedeutet die Pensionierung oft eine komplett neue Gestaltung ihrer Tagesabläufe. Das kann zu Spannungen in der Familie führen, die den Start in eine sorgenfreie Pensionierung trüben. Es kann aber auch fürs Unternehmen problematisch sein, wenn der Wissenstransfer schlecht oder zu spät geplant wurde. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Herausforderungen zu lösen. 

Pensum reduzieren 

Die erste Variante ist die Reduktion des Arbeitspensums. Sie hat Auswirkungen auf die Arbeitszeit und das Lohneinkommen des Mitarbeiters. Bei diesem Szenario werden keine Altersleistungen aus der Pensionskasse (Rente/Kapitalbezug) ausbezahlt. Die Pensionskassenbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, berechnet auf dem reduzierten Lohn, werden weiterhin einbezahlt. Zusätzlich wird das gesamte Vorsorgevermögen verzinst. 

Dabei hat der Versicherte die Möglichkeit, seinen 100%ig versicherten Lohn vor Reduktion des Arbeitspensums weiter zu versichern. Das Pensum darf jedoch höchstens um die Hälfte gesenkt werden, und die Weiterversicherung ist maximal bis zum Erreichen des ordentlichen reglementarischen Rentenalters erlaubt. Offen bleibt, ob die Sparbeiträge auf der Reduktion des Lohns vom Versicherten zu tragen sind, oder ob sich der Arbeitgeber freiwillig daran beteiligt. 

Zukunftsorientierte Unternehmer sollten rechtzeitig alle Möglichkeiten mit den Beteiligten besprechen.

Je nach Ausgestaltung dieser Planung kann der ältere Mitarbeiter stufenweise in die Pension begleitet und gleichzeitig sein Nachfolger aufgebaut werden. Das ist auch für den Arbeitgeber von Vorteil: Er kann bis zu 50% der Lohnkosten beim abtretenden Mitarbeiter einsparen, die teils zur Entlohnung des Nachfolgers verwendet werden können. Bei einer Mitfinanzierung der Sparbeiträge auf der Reduktion des Lohns ist dieser Aufwand ein Bruchteil des eingesparten Lohnes. Zukunftsorientierte Unternehmer sollten alle diese Möglichkeiten bei einer nahenden Pensionierung einer Fachkraft in Betracht ziehen und mit allen Beteiligten rechtzeitig besprechen. 

Bei dieser Variante können weiterhin freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse gemacht werden. Zu beachten ist jedoch die 3-jährige Sperrfrist zwischen einem Einkauf und dem Bezug von Vorsorgevermögen in Form eines Kapitalbezuges. 

Pensionierung in Teilschritten 

Die zweite Variante ist die Pensionierung in Teilschritten. Sie hat zur Folge, dass bereits Altersleistungen aus der Pensionskasse ausbezahlt werden. Somit ist nur noch der gekürzte Lohn in der Pensionskasse versichert. Die meisten Steuerämter und Reglemente lassen maximal drei Teilpensionierungsschritte von jeweils mindestens 20-30% zu, wobei maximal zwei Kapitalbezüge zugelassen sind und der dritte Bezug in Form einer lebenslangen Rente zu erfolgen hat. 

Im Unterschied zur ersten Variante können bei dieser Pensionsplanung keine steuerplanerisch wirksamen Einkäufe in die Pensionskasse gemacht werden. Auch bei dieser Variante ist zu beachten, dass die 3-jährige Sperrfrist zwischen einem Einkauf und dem Kapitalbezug eines Teilpensionierungsschrittes nicht verletzt wird. 

Länger arbeiten 

Vermehrt beklagen sich Arbeitgeber, dass sie keine gut ausgebildete und erfahrene Fachkräfte finden. Naheliegend wäre es, ältere Arbeitnehmer über das Pensionsalter hinaus zu beschäftigen. Seit der Umsetzung der BVG-Reform ist ab Erreichen des reglementarischen Rücktrittsalters (Frauen 64 Jahre / Männer 65) eine Weiterversicherung des effektiven versicherten Lohnes bis zum Erreichen von Alter 69 (Frauen) beziehungsweise 70 (Männer) weiterhin möglich. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person vor Erreichen des reglementarischen Pensionierungsalters bereits in diesem Vorsorgeplan versichert war. 

Auch bei dieser Variante können weiterhin, das heisst auch nach Erreichen des reglementarischen Pensionsalters, Einkäufe in die Pensionskasse gemacht werden. Voraussetzung ist, dass bei Erreichen des reglementarischen Pensionsalters eine Einkaufslücke bestanden hat. 

Bei allen drei Varianten können Beiträge in die Säule 3a einbezahlt werden – bei einer Weiterbeschäftigung über das ordentliche Rentenalter hinaus bis Alter 69 (Frau) bzw. Alter 70 (Mann). 

Szenarien erstellen 

Eine Pensionierung, wie auch immer sie ausgestaltet wird, muss rechtzeitig geplant werden. Dabei helfen Szenarien. Daten analysieren, Szenarien mit den entsprechenden Massnahmen erstellen und planen benötigt Zeit und gute Beratung. Erfolgreiche Berater arbeiten mit Netzwerkpartnern aus den Bereichen Finanzplanung, Steuern und Recht zusammen. Spätestens mit Alter 60, besser schon ab 55, sollten sich Versicherte mit der Pensionsplanung befassen. Idealerweise bereiten Arbeitgeber Mitarbeitende in Seminaren auf diese neue Lebensphase vor. 

Einen guten Vorsatz sollte man nicht auf später verschieben. Machen Sie sich zusammen mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner Gedanken über den Ausstieg aus dem Berufsleben. Notieren Sie Ihre Ziele und Wünsche und lassen Sie sich professionell beraten und begleiten. 

Mario Serratore
Autor
Mario Serratore
Eidg. dipl. Finanzplanungs-Experte