Informationen FIDLEG
Informationen für Kundinnen und
Kunden der Avadis Vorsorge AG
1. Januar 2022
Das vorliegende Informationsblatt bezweckt die Erfüllung der Informationspflichten gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG).
1. Informationen über die Avadis Vorsorge AG
Die Avadis Vorsorge AG ist eine von der Eidgenössischen Finanzmarkaufsicht (FINMA) beaufsichtigte Finanzdienstleisterin und verfügt über eine Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen.
Kontaktdaten Avadis Vorsorge AG:
Avadis Vorsorge AG
Zollstrasse 42
8031 Zürich
www.avadis.ch
058 585 33 55
info@avadis.ch
Kontaktdaten FINMA:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
www.finma.ch
031 327 98 88
2. Ombudsstelle
Der Schutz und die langjährige Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden hat bei der Avadis Vorsorge AG oberste Priorität. Sollten wir Ihre Erwartungen einmal nicht erfüllen, wenden Sie sich in einem ersten Schritt bitte an uns. Gemeinsam werden wir eine Lösung für Ihr Anliegen finden. Gelingt dies nicht, haben Sie die gesetzliche Möglichkeit, sich an die Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) zu wenden. Die FINOS ist die für die Avadis Vorsorge AG zuständige Ombudsstelle und eine kostenlose und neutrale Informations- und Vermittlungsstelle.
Kontaktdaten Ombudsstelle:
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
8001 Zürich
www.finos.ch
044 552 08 00
3. Kundensegmentierung
Das FIDLEG unterteilt Kunden von Finanzdienstleistern in Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden. Diese Einteilung stellt zusätzlichen regulatorischen Schutz sicher und beruht auf den persönlichen finanziellen Verhältnissen bzw. dem Wissensstand, der Erfahrung und der Finanzexpertise einer Person, oder der gesetzlich definierten Unternehmensgrösse oder professionellen Tresorerie. Natürliche Personen sowie kleine und mittelgrosse Unternehmen werden grundsätzlich als Privatkunden klassifiziert, grosse Unternehmen, Pensionskassen und Finanzintermediäre als professionelle Kunden. Sofern wir Ihnen nichts anderes mitteilen, werden Sie als Privatkunde eingestuft, womit Sie den umfassendsten Kundenschutz geniessen.
4. Kosteninformationen
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten und Gebühren von der Avadis Vorsorge AG als auch von Drittparteien anfallen. Diese legen wir Ihnen vor Abschluss eines Vertrages detailliert offen.
5. Entschädigungen Dritter
Grundsätzlich erhält die Avadis Vorsorge AG keine Entschädigungen (Retrozessionen oder Rabatte) Dritter. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Avadis Vorsorge AG von der Fondsleitung eine Vertriebs-
entschädigung erhält (vgl. dazu Prospekt mit integriertem Anlagereglement der Avadis Vermögensbildung SICAV auf www.avadis.ch).
Es bestehen keine Gebührenverteilungsvereinbarungen und keine Vereinbarungen bezüglich geldwerter Vorteile (Retrozessionen in Form von sog. «soft commissions»). Es wird sichergestellt, dass
«soft commissions» bzw. damit abgegoltene Leistungen direkt oder indirekt dem Teilvermögen zugutekommen.
6. Risikoinformationen
Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie diese Risiken vor dem Beanspruchen einer Finanzdienstleistung kennen und verstehen. Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» informiert Sie über die mit dem Erwerb von Finanzprodukten verbundenen Risiken. Diese Broschüre können Sie bei der Schweizerischen Bankiervereinigung auf www.swissbanking.ch herunterladen.
7. Produktinformationen
Relevante Dokumente mit Produktinformationen (z.B. Prospekte und Basisinformationsblätter (BIB)) zu den einzelnen Finanzinstrumenten finden Sie unter www.avadis.ch.
8. «Execution-only»-Transaktionen
Die Ausführung und Übermittlung von Kundenaufträgen erfolgt ohne Beratung und Empfehlung durch die Avadis Vorsorge AG, sog. «Execution-only»-Transaktionen, und die Avadis Vorsorge AG führt weder eine Angemessenheits- noch eine Eignungsprüfung durch.
9. Verhaltensregeln / Interessenkonflikte
Die Avadis Vorsorge AG hält sich an die geltenden Verhaltensregeln, namentlich an die Informations-, Sorgfalts-, Treue-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Sie trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenskonflikte bei ihrer Geschäftstätigkeit zu vermeiden und um Sie vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenskonflikt nicht vermeiden, wird Ihnen ein solcher offengelegt und eine Massnahme nur mit Ihrem Einverständnis durchgeführt.
Information FIDLEG (PDF)