Ausübung Stimmrechte und Engagement
Ausübung Stimmrechte
Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz unterstehen, sind gemäss Art. 71a BVG verpflichtet, bei direkten Beteiligungen an kotierten Schweizer Aktiengesellschaften ihre Stimmrechte auszuüben. Gemäss Art. 71b BVG müssen Vorsorgeeinrichtungen zudem einmal jährlich Rechenschaft darüber ablegen, wie sie ihrer Stimmpflicht nachgekommen sind. Die Avadis Anlagestiftungen sind keine Vorsorgeeinrichtung im Sinne von Art. 71a BVG und sind daher von der Stimm- und Offenlegungspflicht für Vorsorgeeinrichtungen ausgenommen. Dasselbe gilt für Vorsorgeeinrichtungen, welche (indirekt) über die Avadis Anlagestiftungen in Schweizer Aktien investieren.
Seit dem Jahr 2023 lassen die Avadis Anlagestiftungen auf Ebene der Zielfonds die Stimmrechte für Schweizer und ausländische Aktiengesellschaften in Einklang mit den Empfehlungen eines Stimmrechtsberaters aktiv ausüben. Dieser Service entlastet die Anleger davon, eigene Stimmpräferenzen zu erarbeiten.
Engagement
Für die Avadis Anlagestiftungen ist Unternehmensdialog bzw. Engagement wichtig. Es dient aus nachhaltiger Sicht der Überzeugungsarbeit bei Unternehmen im Sinne einer verbesserten Corporate Social Responsibility oder verbesserten Nachhaltigkeit im jeweiligen Unternehmen selbst. Diese Verbesserung soll dem Unternehmen und damit letztendlich auch den Eigentümern Vorteile bringen, welche sich langfristig auch in einem verbesserten operativen Ergebnis widerspiegeln dürften.
Seit dem Kalenderjahr 2023 bündelt der mandatierte Stimmrechtsberater unseren Einfluss als Anleger der Zielfonds und wirkt auf die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt und Korruption ein.
Engagement-Methodik
Mit der Ausübung der Stimmrechte und dem Unternehmensdialog zeigen wir Verantwortung, erzielen eine positive Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft und fördern damit nachhaltiges Wachstum.